Grundsteuerreform

München und Umgebung, deutschlandweit

Die Grundsteuer wird reformiert. Hierzu ist es notwendig, inländischen Grundbesitz (z. B. Grundstücke, Eigentumswohnungen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) neu zu bewerten. Dies wird auf den 01.01.2022 erfolgen.


Die Grundsteuer wird ab dem 01.01.2025 von verschiedenen Bundesländern auf Basis eines vom Bund abweichenden Grundsteuerrechts erhoben. D. h. in jedem Bundesland kann es abweichende Grundsteuergesetze geben.

Immobilieneigentümer, Erbbauberechtigte und Eigentümer von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sind verpflichtet eine Feststellungserklärung a. d. 01.01.2022 für jede wirtschaftliche Einheit beim Finanzamt einzureichen. Das Prozedere wird, je nach Bundesland, entweder im Rahmen einer Allgemeinverfügung oder einer individuellen Benachrichtigung erfolgen. Diese Feststellungserklärung ist im Zeitraum 01.07. bis 31.10.2022 bei den jeweiligen Finanzämtern einzureichen. Fristverlängerungen sind aktuell nicht vorgesehen. Nur in Bayern wurde die Frist bis 30.04.2023 verlängert.

Um diese Fest­stellungs­erklärung erstellen zu können, werden, je nach Bundesland, diverse Angaben benötigt. Beispielhaft: Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Angabe zur Gebäudeart, Wohnfläche, Bruttogrundfläche, Baujahr des Gebäudes, Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert wird i. d. R. erst im 2. HJ 2022 vom jeweiligen Gutachterausschuss zur Verfügung gestellt.

Da für die Erstellung der Fest­stell­ungs­er­klä­rung nur vier Monate zur Verfügung stehen, gilt es diese ab März 2022 vorzubereiten, damit eine fristgerechte Übermittlung an die Finanzverwaltung gewährleistet ist.

Bei der Erstellung der Fest­stellungs­erklärung kann ich Sie gerne unterstützen (bundesweit).

Rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine E-Mail (siehe Kontakt).