Honorar & AGB

München, deutschlandweit


Honorar/Allgemeine Geschäftsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (AGB)

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), das Steuerberatungsgesetz (StBerG) sowie das Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG) bilden die rechtlichen Grundlagen für die Gebührenabrechnung des Steuerberaters.

Die Steuerberatervergütungsverordnung unterteilt die Vergütungen in:

  • die Einzelvergütung (Wert-, Zeit- und Betragsrahmengebühr), Auslagenersatz, Umsatzsteuer
  • die Pauschalvergütung
  • die Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV.

Bei der Bemessung der Gebühren, hat der Steuerberater alle Umstände des Einzelfalls unter dem Gesichtspunkt des Haftungsrisikos zu berücksichtigen (z. B. Umfang und Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegen­heit sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers).

Die Gebühr für die Erstberatung ist für Verbraucher auf € 190,00 (zzgl. derzeit 19 % Umsatzsteuer) gesetzlich festgelegt.

Das Steuerberatungsgesetz erlaubt im Einzelfall ausnahmsweise ein Erfolgshonorar (§ 9a Abs. 2 StBerG), wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz findet im Rahmen bestimmter Tätigkeiten Anwendung.

Um von Anfang an Transparenz für beide Vertragspartner zu gewährleisten, wird meine Tätigkeit für Sie schriftlich in einem Steuerberatungsvertrag, einer Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV oder einer Vereinbarung über ein Erfolgshonorar nach § 9a Abs. 3 und 4 StBerG bezeichnet, in dem auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften Eingang finden.




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