Die Nachfolgeplanung ist nach wie vor für viele Menschen ein Tabu, da der Gedanke an den eigenen Tod gerne verdrängt wird.
Wer frühzeitig diesen vermeintlich unangenehmen Punkt in seiner Lebensplanung professionell gestaltet, wird feststellen, dass dadurch das Leben als sehr wertvoll empfunden wird und die Wertung des bisherigen Lebenswerks in einem ganz anderen Lichte erfolgt.
Des Weiteren ist es beruhigend, wenn man weiß, dass man die Dinge zur rechten Zeit geregelt und die Nachkommen richtig positioniert hat. Die Nachfolgeplanung für Unternehmer und Privatpersonen erfordert ein hohes Maß an Kenntnissen des Steuer- und Zivilrechts, besonderes Einfühlungsvermögen in die jeweilige Situation und frühzeitige, vorausschauende Gestaltung.
Möglichkeiten für die Übertragung von Betriebs- und Privatvermögen gibt es vielfältige, jedoch bedarf es einer speziell auf die Beteiligten abgestimmte Lösung. Jede Nachfolgeplanung ist so individuell, dass „Pauschal-Konzepte“ nicht fruchten. Um diese große unternehmerische und persönliche Herausforderung zu bewältigen, bedarf es eines Teams, bestehend aus Fachanwälten für Familien- und Erbrecht, Notaren und einem Steuerberater, die die Gegebenheiten feststellen und gegebenenfalls (um-)gestalten, damit Ihr letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird, zivilrechtlich wirksam ist und Ihre Erben steuerlich möglichst gering belastet werden. Aufgrund der Wichtigkeit der Angelegenheit bin ich als Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e.V. ausgebildet und kooperiere mit einem bewährten Team.
Das Vermögen eines Menschen ist immer auch Ausdruck seiner Persönlichkeit. Daher ist die Übertragung an die nachfolgenden Generationen mehr als nur die Weitergabe materieller Werte. Um sicherzustellen, dass dieser Übergang gemäß den persönlichen Vorstellungen erfolgt, ist von entscheidender Bedeutung, den letzten Willen genau zu formulieren und seine exakte Umsetzung zu gewährleisten.
Diese Umsetzung ist umso anspruchsvoller, je vielschichtiger die Vermögens- und Familienverhältnisse sind. Damit der Nachlass wunschgemäß übergehen kann und jeder Erbe das erhält, was der Erblasser ihm zugedacht hat, müssen verschiedenste Aspekte beachtet werden. Aufgabe der Erben ist es, sich einen Überblick über ein möglicherweise breit gestreutes Vermögen zu verschaffen, den Wert jedes einzelnen Gegenstandes zu ermitteln und den Nachlass anschließend zu teilen. Zusätzlich müssen Erbschaftsteuer und Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden.
Ein Testamtensvollstrecker kann Erben von diesen Aufgaben entlasten und sicherstellen, dass der letzte Wille unabhängig und kompetent umgesetzt wird. Das ist nur dann möglich, wenn der Erblasser eine Anordnung bzgl. der Testamentsvollstreckung in seiner letztwilligen Verfügung getroffen hat. Er verwaltet das Vermögen professionell und teilt es gemäß den Wünschen des Erblassers auf. Darüber hinaus kann er den Nachlass auch ganz oder in Teilen dauerhaft verwalten. Während seiner Arbeit hat der Testamentsvollstrecker die Erben kontinuierlich über sein Vorgehen zu informieren.
Sie können sicherstellen, dass Ihre Vorstellungen genau umgesetzt werden. Ihre Erben werden von anspruchsvollen und zeitaufwendigen Aufgaben entlastet. Der Testamentsvollstrecker sorgt für die gesamte Abwicklung der steuerlichen Angelegenheiten. Sie können Ihnen nahestehende Personen langfristig versorgen.
Die Abwicklungstestamentsvollstreckung wird in verschiedensten Fällen eingesetzt, um die Erben zu entlasten. Bei komplexen Vermögen ist ein Testamentsvollstrecker besonders hilfreich, da er den bereits diversifizierten Nachlass strukturiert, kurzfristig verwaltet und wunschgemäß verteilt. Erben mehrere Personen, so kann eine Testamentsvollstreckung den harmonischen Übergang des Vermögens sichern. Denn auch wenn ein einwandfreies Testament existiert, führt die Aufteilung des Nachlasses häufig zu Unstimmigkeiten unter den Erben. Der Erbprozess droht. Für Menschen ohne nahestehende Personen übernimmt der Testamentsvollstrecker die gesamte Abwicklung des Nachlasses inklusive aller Detailfragen.
Zunächst ist es wichtig, die Nachlassgegenstände zu erfassen. Daher sichtet der Testamentsvollstrecker das gesamte Vermögen (vom Inventar über Versicherungen, Wertpapieranlagen, Immobilienbesitz bis zum Betriebsvermögen) im In- und Ausland. Schließlich erstellt der Testamentsvollstrecker ein umfassendes Verzeichnis des Nachlasses und gibt den Erben so einen genauen Überblick über dessen Umfang. Bei der Wertfindung von Vermögensgegenständen wie Antiquitäten oder Kunstwerken lässt er sich gegebenenfalls von Sachverständigen unterstützen. Zusätzlich begleicht er eventuell offene Rechnungen und macht Forderungen geltend.
Für die Zeit bis zur Aufteilung des Vermögens gilt es, das Nachlassvermögen professionell zu verwalten, um den Wert des Nachlasses zu erhalten. Falls es notwendig ist, etwa um Pflichtteilsansprüche zu erfüllen, übernimmt er sachkundig den Verkauf von Teilen des Nachlasses.
Durch seine Unabhängigkeit gewährleistet der Testamentsvollstrecker die erforderliche Neutralität und Sorgfalt, um das Vermögen wunschgemäß aufzuteilen. Er berechnet die Erbansprüche und unterstützt die Erben bei der Ermittlung der Pflichtteilsansprüche. Bei der Übertragung des Vermögens sorgt er dafür, dass Erben die ihnen zugedachten Vermögensgegenstände erhalten. Er erfüllt darüber hinaus Vermächtnisse und überwacht, dass mögliche Auflagen erfüllt werden.
Der Testamentsvollstrecker entlastet die Erben in steuerlichen Fragen. So übernimmt er die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung für die Erben und sorgt für die fristgerechte Zahlung derselben. Dabei beachtet er die komplexen gesetzlichen Vorschriften, die etwa bei einem Wohnsitz im Ausland gelten. Über den Stand des Vermögensübergangs werden alle Erben kontinuierlich informiert. Zum Abschluss erhalten sie einen schriftlichen Bericht, der den gesamten Ablauf der Testamentsvollstreckung dokumentiert.
Wer den Nachlass oder einen Teil davon langfristig verwalten lassen möchte, kann eine Dauertestamentsvollstreckung in Anspruch nehmen. Dies bietet sich insbesondere in folgenden Fällen an:
Für minderjährige Erben kann der Testamentsvollstrecker den Nachlass so lange verwalten, bis diese das Vermögen laut letztwilliger Verfügung des Erblassers erhalten sollen. Bei Erben, die in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, kann der Testamentsvollstrecker den Nachlass verwalten, sofern der Erblasser dies entsprechend angeordnet hat.
Bei der langfristigen Verwaltung betreut und managt der Testamentsvollstrecker den Nachlass für die Erben, auf Wunsch über Jahrzehnte hinweg. Oberstes Ziel ist, das Vermögen zu erhalten, idealer weise weiter aufzubauen. Falls es gewünscht ist, kümmert er sich darüber hinaus um den laufenden Unterhalt der Erben.
Der Testamentsvollstrecker ist dabei verpflichtet, die Erben über seine Aktivitäten zu informieren. Er gibt ihnen einen detaillierten Überblick über die Einnahmen und Ausgaben. Die Entwicklung des Vermögensbestandes wird in einem jährlichen Reporting ausführlich dargestellt. Wann die Dauertestamentsvollstreckung endet, wird in der letztwilligen Verfügung bestimmt. Möglich ist, ein Datum festzulegen oder eine Bedingung zu stellen z. B. das der Erbe über den Nachlass erst nach abgeschlossener Berufsausbildung verfügen können soll. Sobald diese Voraussetzung vorliegt, sorgt der Testamentsvollstrecker dafür, dass der Erbe das Vermögen vollständig erhält.
Grundsätzlich kann jede geschäftsfähige Person das Amt des Testamentsvollstreckers übernehmen. Um die verantwortungsvolle Position professionell ausführen zu können, müssen zivilrechtliches und steuerrechtliches Fachwissen vorhanden sein. Daher ist es wichtig, den Testamentsvollstrecker sorgfältig auszuwählen. Hierfür sind Außenstehende den Familienmitgliedern vorzuziehen, da sie emotional unabhängig und neutral gegenüber den Erben sind. Zur Übernahme des Amts des Testamentsvollstreckers ist auch eine Steuerberaterin befugt. Ich habe hierfür eine fachliche Zusatzausbildung absolviert und war bereits mehrmals als Testamentsvollstreckerin tätig.
Bei der Bezeichnung Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e.V. handelt es sich nicht um eine Berufsbezeichnung. Es qualifiziert den Inhaber des Fachberatertitels zu besonderen Kenntnissen die im Rahmen der Nachfolgeplanung (sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmern) von Bedeutung und Wichtigkeit sind. Um die Bezeichnung Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e.V. führen zu dürfen, bedarf es einer Zusatzausbildung. Die theoretisch, fachlichen Kenntnisse werden innerhalb eines einjährigen Lehrgangs erworben und sind mit bestandenen, schriftlichen Leistungskontrollen nachzuweisen. Die praktischen Erfahrungen sind anhand von eigenständig, bearbeiteten Fällen auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge zu belegen. Nach positiver Prüfung durch den Deutschen Steuerberaterverband e.V. (= DStV e.V.) in Berlin, wird die Anerkennung als Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e.V. ausgesprochen. Ein jährlicher Fortbildungsnachweis ist dem DStV e.V. vorzulegen, damit die Anerkennung bestehen bleibt und dem ratsuchenden Mandanten eine hohe Qualität angeboten werden kann.