„Der Steuerberater als Caddie, der bei der Schlägerwahl, der Taktik auf dem Platz und beim Lesen der Grüns behilflich ist, damit Sie bei jedem Wetter den Ball einlochen, um am Ende der Runde mit der geringsten Schlagzahl ganz vorne zu sein“.
Das Gleiche gilt im Steuerrecht. Der Sachverhalt wird besprochen und steuerlich gewürdigt, Lösungsvorschläge werden vorgestellt, ein Konzept wird erstellt und Schritt für Schritt fokussiert umgesetzt, bei Bedarf angepasst, damit am Ende Ihr gewünschtes Resultat erreicht ist.
(Erbschaft- und Schenkungssteuer, Betriebs- und Anteilsbewertung, Einkommen-, Körperschaft-, Kapitalertrag-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, Feststellungserklärung, Einheitsbewertung, Grundsteuer.)
Beratung und Begleitung von Unternehmensumwandlungen nach dem Umwandlungs(steuer)gesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel) und bei Unternehmenskäufen
mit und ohne Plausibilitätsprüfung aller deutscher Rechtsformen nach dem Handels- und Steuerrecht, Erstellung von Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, Anlagenbuchführung
beim elektronischen Bundesanzeiger für offenlegungspflichtige Unternehmen
an die Finanzverwaltung für Steuererklärungen und die E-Bilanz